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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers / Vermieters. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Angebote sowie Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung weitergegeben werden. Dies gilt u.a. auch für die Weitergabe zum Zwecke des Abschlusses eines Geschäftes, welches im Zusammenhang mit dem angebotenen Objekt steht. Zuwiderhandlungen begründen einen Schadenersatzanspruch unsererseits in Höhe der vereinbarten Maklercourtage. Bei Verwertung unserer Angebote kommt ein Maklervertrag, ersatzweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach deutschem Recht zustande. Eine Maklerprovision wird auch dann fällig, wenn ein Abschluss mit einer dem Interessenten nahe stehenden Gesellschaft, Körperschaft etc. oder einer Ihm nahe stehenden Person zustande kommt.
2. Entstehung des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag gleich welcher Art über das von uns benannte Objekt zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns angegebenen Konditionen abgeschlossen oder kommt über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein wirtschaftlich gleichwertiges oder nur unwesentlich abweichendes Geschäft zustande, besteht unsererseits weiterhin ein Provisionsanspruch gegenüber beiden Vertragsparteien ( dies gilt auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt ). Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rückrittsrecht erlischt. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Des weiteren haben wir Anspruch auf Aufnahme in den Vertrag. Erfolgt ein Abschluss ohne unsere Anwesenheit, ist der Auftraggeber gehalten, uns unverzüglich den Vertragspartner sowie die Vertragskonditionen mitzuteilen.
3. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hautvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, mit Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. abzurechnen.
5. Provisionssätze
Die Höhe der zu zahlenden Provision wir im Exposé ausgewiesen und versteht sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Provisionssätze errechnen sich aus dem Gesamtkaufpreis / Nettogesamtmietpreis. Hierzu zählen auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden oder Abstandszahlungen. Werden Staffelmieten vereinbart, so errechnet sich die Provision aus der Staffel bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.
6. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mit Quellennachweis mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die ausgewiesene Provision zu zahlen.
7. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
8. Haftungsausschluss
Eine Haftung unsererseits für bauliche Schäden oder Vertragsmängel kann in keinem Falle begründet werden. Der guten Ordnung halber zeigen wir an, dass wir Ihnen lediglich Exposés und keine haftungsrelevanten Prospekte zur Prüfung zur Verfügung stellen !
9. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches in Höhe der Käufer- und Verkäuferprovision.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Köln
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, verlieren die anderen Bestimmungen nicht Ihre Gültigkeit.
12. Speicherung personenbezogener Daten
Um Ihre Anfrage bzw. den Auftrag bearbeiten zu können, speichern wir Ihre Daten elektronisch.
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